Gesundheitswesen
Steuerberatung für Ihre Praxis
Wir bieten ein breites Spektrum an steuerlichen Dienstleistungen für Ärzte, Zahnärzte, Radiologen, Physiotherapeuten, Podologen, Heilpraktiker und andere Fachleute im Gesundheitswesen. Dabei berücksichtigen wir die spezifischen Anforderungen jedes einzelnen Berufs.
Steuerberatung
Im Mittelpunkt unserer Zusammenarbeit steht die steuerliche Beratung, da sie die Grundlage für eine optimale Gestaltung Ihrer steuerlichen Situation bildet.
Nach der Einreichung der Steuererklärungen bei der Finanzverwaltung sind nachträgliche Steueroptimierungen grundsätzlich nicht mehr durchführbar.
Deshalb analysieren wir Ihre steuerliche Situation bereits während der Erstellung Ihrer Finanzbuchhaltung, um rechtzeitig eingreifen zu können.
Wir verstehen, dass Sie in Ihrem Berufsfeld ein Spezialist sind und sich mit Steuerangelegenheiten nicht intensiv auseinandersetzen. Dennoch ist es für Sie als selbständiger Unternehmer wichtig, ein grundlegendes Verständnis für steuerliche Themen zu entwickeln.
Daher setzen wir uns dafür ein, Ihnen steuerliche Sachverhalte in einfachen Worten zu erklären. Im Laufe unserer kontinuierlichen Zusammenarbeit werden Sie merken, dass Ihr Verständnis für diese Themen wächst, wodurch unsere Zusammenarbeit noch effektiver wird
Branchenvergleich
Wir greifen auf Daten von etwa einer Million Unternehmen zurück und zeigen Ihnen, wie Ihr Unternehmen im Vergleich zu anderen Unternehmen derselben Branche positioniert ist.
Unsere Analysen können nach branchenspezifischen, gesellschaftsrechtlichen oder geografischen Kriterien aufgeschlüsselt werden. Dadurch erhalten Sie ein detailliertes Gesamtbild und können gezielt Bereiche mit Optimierungsbedarf identifizieren.
Finanzbuchhaltung
Sparen Sie Zeit und Aufwand, indem Sie beispielsweise Ihre Belege automatisiert den jeweiligen Kontoumsätzen zuordnen lassen.
Unsere Kanzlei stellt Ihnen die notwendige Software bereit und bietet Ihnen sowie auf Wunsch auch Ihrem Team eine detaillierte Schulung in deren Nutzung an.
Wenn es uns gemeinsam gelingt, dass Ihre Mitarbeiter – etwa Ihre Rezeptionistin – ihre digitalen Unterlagen während des laufenden Betriebsprozesses bereitstellen, werden Sie als Unternehmer entlastet und können sich auf die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens konzentrieren.
Das zeitaufwändige Führen von Papierakten und deren Aufbewahrung für 10 Jahre gehört der Vergangenheit an. Unsere digitale Lösung übernimmt diese Aufgaben für Sie.
Jahresabschluss
Als Freiberufler erzielen Sie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit gemäß
§ 18 EStG und sind somit nicht verpflichtet, eine Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen.
Für die Gewinnermittlung ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausreichend.
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird der Gewinn durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und -ausgaben ermittelt.
Wir analysieren dabei alle steuerlich relevanten Kosten, um sicherzustellen, dass Sie sämtliche möglichen Abzugsmöglichkeiten ausschöpfen. Unser Ziel ist es, Ihre Steuerlast durch eine strategische und vorteilhafte Gestaltung Ihrer Einnahmen und Ausgaben langfristig zu senken.
Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
Wir erstellen Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen und stellen sicher, dass alle relevanten Prozesse in diesem Bereich optimal gestaltet werden. Darüber hinaus beraten wir Sie über die Möglichkeiten der Entgeltoptimierung, damit Ihre Mitarbeiter von ihrem Gehalt bestmöglich profitieren.
Zusätzlich bieten wir Ihnen in diesem Bereich innovative Lösungen an.
Auf Wunsch erhalten Ihre Mitarbeiter zukünftig ihre Gehaltsabrechnungen direkt auf ihr Smartphone. Durch einen gesicherten Login haben sie jederzeit und von überall Zugang zu ihren Gehaltsunterlagen.
Vermeiden Sie den Aufwand für monatliche Gehaltsüberweisungen.
Wir stellen Ihnen alle notwendigen Informationen digital zur Verfügung.
Ein einziger Klick genügt, um die Gehaltsüberweisungen freizugeben.
Steuererklärungen
Nachdem wir Ihre Finanzbuchhaltung erstellt, Sie umfassend beraten und die Steueroptimierungen für Sie gefunden haben, kümmern wir uns um die Erstellung Ihrer Steuererklärungen. Bei der Steuerberatungskanzlei Khan stellen wir sicher, dass Ihre Steuererklärungen unmittelbar nach Ablauf des Kalenderjahres bei der Finanzverwaltung eingereicht werden.
Wir bevorzugen es, Ihre Steuererklärung nicht erst Jahre später einzureichen, da wir uns gemeinsam mit Ihnen auf die neuen Herausforderungen des laufenden Jahres konzentrieren und Sie optimal unterstützen wollen.
Betriebsprüfung
Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung bei Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen sowie Lohnsteuer-Außenprüfungen und vertreten Sie professionell vor der Finanzverwaltung.
Unser Team sorgt dafür, dass Sie in jeder Phase der Prüfung optimal vorbereitet und betreut werden.
Wir klären alle offenen Fragen, übernehmen die Kommunikation mit den Finanzbehörden und gewährleisten, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.
Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, eventuelle Unstimmigkeiten schnell und effizient zu klären, um unnötige Belastungen für Sie zu vermeiden.
Mit der Steuerberatungskanzlei Khan an Ihrer Seite können Sie sich darauf verlassen, dass wir alle rechtlichen und formellen Anforderungen im Blick haben.
Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur während der Prüfungen, sondern auch darüber hinaus eine wertvolle Unterstützung zu bieten. Wir analysieren die Ergebnisse der Prüfungen und beraten Sie zu notwendigen Anpassungen oder Optimierungsmaßnahmen, um künftige Herausforderungen zu minimieren.
Mit uns an Ihrer Seite profitieren Sie von einem engagierten Partner, der sich umfassend um Ihre steuerlichen Belange kümmert und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen bietet. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre unternehmerischen Ziele konzentrieren, während wir die komplexen Details und Herausforderungen für Sie übernehmen.
Vertretung vor dem Finanzamt (außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren)
Nicht alle Entscheidungen der Finanzverwaltung sind fehlerfrei. Deshalb prüfen wir Ihre steuerlichen Angelegenheiten sorgfältig auf ihre Rechtmäßigkeit.
Sollten wir Unstimmigkeiten oder rechtliche Zweifel feststellen, leiten wir für Sie das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ein.
Dabei setzen wir uns intensiv mit der Finanzverwaltung auseinander, um Ihre Interessen zu wahren.
Unser Ziel ist es, durch fundierte Argumentation und gezielte Maßnahmen eine faire und gesetzeskonforme Lösung für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zu erzielen.
Mit unserer Unterstützung können Sie sicher sein, dass wir alle rechtlichen Optionen vollständig ausschöpfen und Ihre Rechte konsequent durchsetzen.
Vertretung vor den Finanzgerichten (Klageverfahren)
Sollte im Rahmen eines außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens keine Einigung mit der Finanzverwaltung erzielt werden, bleiben wir hartnäckig. Wir sind bereit, den Rechtsweg weiterzugehen und vertreten Sie bis vor den Bundesfinanzhof, um Ihr Recht einzufordern.
Als Ihr Partner sehen wir uns gemeinsam mit Ihnen als ein Team. Deshalb geben wir bei einem Steuerfall nicht auf, wenn Schwierigkeiten auftreten – wir bleiben engagiert, bis alle Probleme gelöst sind.